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Musikkapelle Weißenbach - 5 Promille

Eine Unterschrift für die Musikkapelle

Unsere Solidargemeinschaft beruht auch auf dem Prinzip von "Geben und Nehmen" oder "Besteuern und Entlasten". Bei der jährlichen Steuererklärung werden die "Schulden und Guthaben" verrechnet. Während die meisten Steuergelder wie vorgesehen der gesamten Solidargemeinschaft zugute kommen, kann der einzelne Steuerzahler über die Verwendung eines kleinen Anteils seiner Steuerschuld selbst entscheiden und diese direkt für eine Organisation oder Vereinigung zweckbinden.

Acht Promille können einer Religionsgemeinschaft zugeführt werden. Um diese Unterschrift bewirbt sich bei uns vor allem die Katholische Kirche in Form der Diözese. Pfarrer Stoll hat auf die Wichtigkeit dieser Einnahmen für unsere Diözese hingewiesen. Für jene, welche sich über die Verwendung dieser Gelder interessieren möchten, haben wir weiter unten den Rechenschaftsbericht von 2019 zum Download eingefügt.

Die 5 Promille können Sozialgenossenschaften und gemeinnützigen Organisationen zugeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese im staatlichen Verzeichnis der „Agentur der Einnahmen“ als 5-Promille-Empfänger eingetragen sind. Die Weißenbacher Musikkapelle erfüllt diese Voraussetzungen und mit Eingabe der Steuernummer des Vereins (81013230214) in das entsprechende Feld der Steuererklärung werden die 5 Promille der IRPEF (Einkommenssteuer der natürlichen Personen) diesem Verein automatisch zugewiesen. Der Obmann der Musikkapelle Weißenbach, Alexander Kirchler, bedankt sich bei allen, die durch ihre Unterschrift auch eine Art Wertschätzung des Vereins zum Ausdruck bringen.

Schließlich können noch 2 Promille für eine politische Partei bestimmt werden.

Bei allen drei Möglichkeiten der "Selbstbestimmung" gilt: Bleiben die entsprechenden Kästchen in der Steuererklärung leer, geht diese Steuerschuld an den Staat.


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